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1. Worauf müssen Sie vor dem Behandlungsbeginn achten?

Für Ihre Behandlung in meiner Praxis benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese wird Ihnen von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt. Bitte beachten Sie, dass ich einen Kassenvertrag mit der BVAEB habe und bei allen anderen Krankenkassen keinen Kassenvertrag habe! Falls Sie nicht bei der BVAEB versichert sind, begleichen Sie die entstehenden Kosten mit mir als Wahltherapeut und suchen Sie bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweise Rückerstattung laut Kassentarif an. Dazu benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenkasse.

2. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

Zu Beginn der Therapie wird eine ausführliche Befunderhebung durchgeführt. Mit mir als Ihrem Physiotherapeuten besprechen Sie alle relevante Punkte, die für die Therapie wichtig sind (Behandlungsziel, Therapiemaßnahmen der Behandlung, Behandlungsdauer, Behandlungsfrequenz, Behandlungsumfang, Behandlungstermine, Kosten der Behandlung). Meine Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung). Nach der Befundaufnahme unterbreite ich Ihnen einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit mir abzusprechen. Alle Informationen, die Sie mir als Physiotherapeuten geben, unterliegen der Schweigepflicht. Sämtliche von mir durchgeführten Maßnahmen werden dokumentiert, die Aufzeichnungen verbleiben bei mir. Auf Wunsch können Sie jedoch jederzeit Einsicht nehmen.

3. Nebenwirkungen / Komplikationen

Physikalische Therapieformen haben bei der Beachtung der Kontraindikationen sehr wenig Nebenwirkungen. Es kann aber ausnahmsweise vorkommen, dass trotz gewissenhafter Durchführung der Therapie verschiedene Behandlungen nicht vertragen werden oder Komplikationen auftreten. Sollten sich im Verlauf der Therapie Probleme oder weitere Fragen ergeben, müssen Sie mich oder Ihren behandelnden Arzt umgehend informieren. Folgende Nebenwirkungen / Komplikationen können auftreten:

  • Allgemein (gilt für alle physikalischen Therapien): Müdigkeit, Herz-Kreislaufregulationsstörungen (Blutdruckabfall oder Blutdruckanstieg), Stürze
  • Hautunverträglichkeit (Elektro- und Hydrotherapie, Massage): juckende Ausschläge, Verbrennungen, Verätzungen, Allergien
  • Verletzungen der behandelten Strukturen (Knochen, Gelenke, Knorpel, Gelenkskapseln, Sehnen, Bänder, Gefäße, Nerven, Muskeln) während der aktiven oder passiven Bewegungstherapie, Verletzungen durch von Ihnen fallengelassene Gewichte bei der medizinischen Trainingstherapie, Auftreten von blauen Flecken (Hämatomen)
  • Verstärkung der Intensivität der Schmerzen

4. Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung

Als Ihr Physiotherapeut verstehe ich meine Tätigkeit auch als ein Begleiter auf Ihrem persönlichen Weg. Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und setze mein gesamtes Wissen und alle meine Fähigkeiten zum Erfolg der Therapie ein. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie mir über Ihren Gesundheitszustand, eventuelle Medikamenteneinnahmen und bisher mit Ihren Beschwerden in Zusammenhang stehende Behandlungen und Untersuchungen Auskunft geben. 

5. Kosten der Therapie

Mein Honorar richtet sich nach der Behandlungsdauer. Dauer der Behandlung kann je nach der Verordnung sein. Sie erhalten nach der Beendigung der Behandlungs-Serie eine Honorarnote. Sie können entweder im Anschluss an jede Therapieeinheit bar bezahlen oder wünschenswert nach der Beendigung der Serie (bar oder bevorzüglich durch internetbanking). Ihre Rechnung können Sie bei Ihrer Krankenversicherung zur teilweisen Kostenrückerstattung einreichen. Sie brauchen dazu notwendige Unterlagen: ärztliche Verordnung, chefärztliche Bewilligung und die Original-Rechnung. Die genaue Höhe der Rückerstattung können Sie bei Ihrer Krankenversicherung (Abteilung chefärztlicher Dienst) erfragen. Präventivbehandlungen, sowie andere die Therapie unterstützende Maßnahmen, können nicht mit Ihrer Krankenkasse verrechnet werden.

6. Nichtwahrnehmen eines vereinbarten Termins durch den Patienten

Können Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, bitte ich Sie diesen Termin unverzüglich, spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Andernfalls behalte ich mir das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gewesen wären, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können aber nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

7. Beendigung der Betreuung

Die Behandlung kann jederzeit im Einvernehmen beendet werden.

8. Wertgegenstände

Für die nicht ordnungsgemäß bewahrten Wertgegenstände kann ich keine Haftung übernehmen.

9. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt Wien.

10. Gültigkeit dieser Vereinbarung

Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift auf dem bei mir verbleibenden Befundbogen, diese Vereinbarung gelesen und vollinhaltlich verstanden zu haben.